Musikzüge und Volkskönigschießen am Kröpcke - Hannover.de
Veranstaltungsort
Wer wird Volkskönig*in? Am 27. Juni bekommt Hannover am Kröpcke einen Vorgeschmack auf das größte Schützenfest der Welt, das am 3. Juli in die 497. Runde startet. Neben dem Auftritt diverser Kapellen steht das Finden der neuen "Volkshoheiten" auf dem Programm.
Musikalisches "Aufwärmen" für das Schützenfest.
Am Kröpcke richtet der Verband hannoverscher Schützenvereine von 11 bis 18 Uhr das Volkskönigsschießen aus, an dem voraussichtlich auch der neue Schützenpräsident Andreas Schnelle teilnimmt. Mitmachen können außerdem alle Bürger*innen der Stadt und Region Hannover, die keinem Schießsport treibenden Verein angehören. Geschossen wird mit einem Lichtpunktgewehr, stehend aufgelegt, fünf Schuss pro Serie. Es erfolgt eine Teilerwertung, das heißt, dass der beste Schuss aus allen abgegebenen Schüssen zählt.
Die Wertung erfolgt in folgenden Altersbereichen: Kindervolkskönig - bis 12 Jahre - kein Startgeld Jungendvolkskönig*in - 12 bis 20 Jahre - kein Startgeld ...
[Gesamte Beschreibung auf der Original-Website lesen →]
Wer wird Volkskönig*in? Am 27. Juni bekommt Hannover am Kröpcke einen Vorgeschmack auf das größte Schützenfest der Welt, das am 3. Juli in die 497. Runde startet. Neben dem Auftritt diverser Kapellen steht das Finden der neuen "Volkshoheiten" auf dem Programm.
Musikalisches "Aufwärmen" für das Schützenfest.
Am Kröpcke richtet der Verband hannoverscher Schützenvereine von 11 bis 18 Uhr das Volkskönigsschießen aus, an dem voraussichtlich auch der neue Schützenpräsident Andreas Schnelle teilnimmt. Mitmachen können außerdem alle Bürger*innen der Stadt und Region Hannover, die keinem Schießsport treibenden Verein angehören. Geschossen wird mit einem Lichtpunktgewehr, stehend aufgelegt, fünf Schuss pro Serie. Es erfolgt eine Teilerwertung, das heißt, dass der beste Schuss aus allen abgegebenen Schüssen zählt.
Die Wertung erfolgt in folgenden Altersbereichen: Kindervolkskönig - bis 12 Jahre - kein Startgeld Jungendvolkskönig*in - 12 bis 20 Jahre - kein Startgeld ...
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Quelle: www.hannover.de